Immobilienrecht

Darunter werden alle Verträge im Zusammenhang mit Liegenschaften verstanden.

Das sind neben Kauf- , Tausch,- und Schenkungsverträgen insbesondere

Parzellierungsverträge mit welchen nach Teilung neue Grundstücke gestaltet werden;

Wohnungseigentumsverträge mit welchen Wohnungseigentum an Gebäudeteilen geschaffen wird;

Baurechtsverträge die es ermöglichen Gebäude auf fremden Grund zu errichten;

Servitutsverträge, mit welchen Dienstbarkeiten wie Wegerechte, Leitungsrechte, Wohnungsrechte, Fruchtgenussrechte usw. geschaffen werden sowie

Miet- und Pachtverträge