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Leithagürtel 28

2460 Bruck/Leitha

Amtsstunden

Montag – Freitag:

8:00 – 17:00

wir haben geschlossen

  • Allerseelen 2.11.
  • Hl. Leopold 15.11.
  • Weihnachten 24.12.
  • Silvester 31.12.

Unsere Leistungen

Erfahrung – Kompetenz – Vertrauen

Immobilienrecht
  • Schenkungsverträge
  • Übergabsverträge
  • Kaufverträge von Wohnungen und Liegenschaften und Zinshäuser
  • Tauschverträge
  • Wohnungseigentumsbegründungen
  • Übernahme von Treuhandschaften
  • Liegenschaftsteilungen (Parzellierungen und Parzellierungsübereinkommen)
  • Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer und der gerichtliche Eintragungsgebühr sowie der Immobilienertragsteuer für das Grundbuch
  • Miet- und Pachtverträge
  • Löschungs- und Freilassungserklärungen für die Lastenfreistellung im Grundbuch
  • Eingaben an das Grundbuch
  • Eingaben an die Grundverkehrskommission
  • Eingaben an die Agrarbezirksbehörden
  • Grundbuchauszüge
  • Auszüge aus der digitalen Katastermappe
  • Darlehensverträge und Schuldanerkennungen
Gesellschafts- und Unternehmensrecht
  • Gründung, Umstrukturierungen und Liquidationen von Unternehmen und Gesellschaften
  • Umgründungen (Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung, Einbringung, Zusammenschlüsse)
  • Abtretungsverträge
  • Übergaben und Nachfolgeregelungen
  • Treuhandverträge
  • Generalversammlungs- und Hauptversammlungsprotokolle
  • Wechselproteste
  • Eingaben für alle Änderungen an das Firmenbuch
  • Firmenbuchauszüge
  • Darlehensverträge und Schuldanerkennungen
  • Wirtschaftsmediation
Erbrecht und Verlassenschaft
  • Durchführungen von Verlassenschaften
  • Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Testamentserstellung, Verwahrung und Registrierung im ZTR – Zentralen Testamentsregister
  • Schenkungen auf den Todesfall
  • Erbteilungen
  • Pflichtteilsübereinkommen
  • Erbverträge
  • Berechnungen der Steuern und Gebühren
  • Grundbücherliche Durchführung
  • Mediation
Personenvorsorge und Familienrecht
  • Allgemeine Vollmachten
  • Vollmachten für Liegenschaftskauf
  • Vorsorgevollmachten (jemand bestimmt wer in seinem Namen handeln darf, wenn man dazu nicht mehr in der Lage ist)
  • Erwachsenenvertretungen insbesondere gesetzliche Erwachsenenvertretungen (eine Person die nicht mehr entscheidungsfähig ist erhält einen Vertreter aus dem Kreise der nahen Angehörigen.)
  • Patientenverfügungen
  • Eheverträge und Partnerschaftsverträge
  • Reisevollmachten
  • Adoption
  • Einvernehmliche Scheidungen
  • Mediationen
  • Zustimmungen zu medizinisch unterstützter Fortpflanzung (künstliche Befruchtung)

Ihr Notar seit über 20 Jahren

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Mandanten/Jahr

Notar

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Lösungsorientiert

Dr. Thomas Mayerhofer

seit 2005 öffentlicher Notar & eingetragener Mediator

Mag. Dorothea Mayerhofer

Notariatskandidatin

Uschi Mayerhofer

Empfang, Beglaubigungen und Buchhaltung

Zwei Jäger sitzen auf der Kanzel. Der Rehbock kommt.“ So, “ sagt der eine Jäger, „der Bursche kann sein Testament machen.“ Der Schuss kracht und der Bock springt in die Büsche. Sagt der andere Jäger: „Der läuft wahrscheinlich zum Notar.“

F.A.Q.

Häufige Fragen

Welche Dokumente sind mitzubringen?

Das ist natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenn sie ihre komplette Dokumentenmappe plus einen amtlichen Lichtbildausweis (noch besser gültigen Reisepass) mitnehmen, sind sie jedenfalls auf der sicheren Seite. Am Besten fragen sie bereits bei der Terminvereinbarung, welche Unterlagen für ihr Anliegen benötigt werden.

Wie lange dauert eine Beglaubigung?

In der Regel 15 min.

Wie lange dauert eine notarielle Urkunde?

30-45 min. 

Welche Urkunden?

1.) Namen, Geburtsdaten, Sozialversicherungsnummer, Adressen aller beteiligten Personen.

2.) Einlagezahl oder Grundstücksnummer und Katastralgemeinde des Grundstückes (allenfalls Adresse)

3.) Sofern Sie mir vorab  Ausweise der beteiligten Personen per Scan zur Verfügung stellen, wäre ich dankbar.

4.) Bekanntgabe allfälliger Verwandtschaftsverhältnisse

5.) Bekanntgabe einer  allenfalls finanzierenden Bank

 

Sofern Verwandschaftsverhältnisse bestehen:

Geburtsurkunden

Heiratsurkunde

Staatsbürgerschaftsnachweise

 

Für die Berechnung der Steuern sind oftmals

 

 Baupläne und oder Einreichpläne über die ob der Liegenschaft befindlichen Bauwerke erforderlich

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Wir sind für Sie da

Leithagürtel 28

2460 Bruck an der Leitha