Vollmacht

Die Vollmacht ist das rechtliche „Können“ und sohin die Möglichkeit für eine andere Person tätig zu werden um Rechtshandlungen zu setzen.

Dem gegenüber ist der Auftrag die Verpflichtung eine bestimmte Handlung vorzunehmen.

Vollmachten sind an verschiedene inhaltliche aber auch formale Vorschriften geknüpft. Damit soll sichergestellt werden, dass der Vollmachtnehmer den eingeräumten Handlungsspielraum nicht missbraucht.

Wenn einmal die Geschäftsfähigkeit verloren geht, ist auch die Erteilung einer Vollmacht nicht mehr möglich. Daher wurde für diese Fälle die Vorsorgevollmacht entwickelt die eine Geschäftsbesorgung für die Zukunft auch in diesen Fällen ermöglicht.