Darunter werden alle Verträge im Zusammenhang mit Liegenschaften verstanden.
Das sind neben Kauf- , Tausch,- und Schenkungsverträgen insbesondere
Parzellierungsverträge mit welchen nach Teilung neue Grundstücke gestaltet werden;
Wohnungseigentumsverträge mit welchen Wohnungseigentum an Gebäudeteilen geschaffen wird;
Baurechtsverträge die es ermöglichen Gebäude auf fremden Grund zu errichten;
Servitutsverträge, mit welchen Dienstbarkeiten wie Wegerechte, Leitungsrechte, Wohnungsrechte, Fruchtgenussrechte usw. geschaffen werden sowie
Miet- und Pachtverträge