Als Umgründung wird eine Änderung der Rechtsform eines Unternehmens bezeichnet. Dabei sind insbesondere betriebswirtschaftliche, unternehmens-, gesellschafts- und steuerrechtliche aber auch gewerberechtliche Fragen zu beachten.
Neben dem einfachen Rechtsformwechsel (z.B. Umwandlung einer GesbR in eine OG oder KG) oder Ausscheiden eines Gesellschafters einer Personengesellschaft die dann als protokolliertes oder nicht protokolliertes Einzelunternehmen fortgesetzt wird nennt das Umgründungssteuergesetz die Umwandlung, die Einbringung, den Zusammenschluss, die Realteilung und die Spaltung.