Patientenverfügungen

Mit Patientenverfügungen sollen insbesondere Behandlungen ausgeschlossen werden, die der Patient in einem bestimmten Stadium seines Krankheitsverlaufes nicht mehr wünscht.

Die diesbezüglichen Formulare sind im Internet zu finden und können bei Bedarf ausgedruckt und ausgefüllt werden.

Sofern der Arzt an diese Patientenverfügung gebunden sein soll (= verbindlich), bedarf es einer medizinischen Beratung, in der der Arzt die Maßnahmen der zu unterlassenden Behandlung festhält.

Das so erstellte Dokument kann in unserer Kanzlei im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariates registriert werden.

Nach Ablauf von 8 Jahren ist die Patientenverfügung noch immer „beachtlich“. Das bedeutet, der zu behandelnde Arzt kann sich an die Verfügung halten muss es aber nicht.

Es ist durchwegs sinnvoll diese Verfügungen in eine Vorsorgevollmacht aufzunehmen.