Vorsorgevollmachten

Wer soll und darf mich vertreten, wenn ich selber nicht in der Lage bin meine Angelegeneheiten zu regeln?

Eine Frage, die nicht nur ältere und alleinstehende Menschen trifft, sondern auch für Lebensgemeinschaften und Unternehmer von Bedeutung ist.

Hier soll mit einer maßgeschneiderten Lösung die Versorgung nach einem Unfall oder bei Krankheit gewährleistet werden.

Auch kann damit ein Stillstand in der Firma vermieden werden.

Im Vergleich zu einer gesetzlichen oder gerichtlichen Erwachsenenvertretung ist die Vorsorgevollmacht insbesondere

  • nicht befristet,
  • ermöglicht die Vertretung auch über den Umfang der ordentlichen Verwaltung,
  • gestattet bei Bedarf eine Unterbevollmächtigung oder die Bevollmächtigung mehrer Personen,
  • setzt kein Verwandtschaftsverhältnis voraus,
  • kann ohne Angabe von Gründen wiederrufen werden,
  • wirkt bei entsprechender Regelung über den Tod hinaus.

Spätestens hier sollte klar sein, dass diese Möglichkeiten besprochen werden sollten und sich nicht auf zwei Seiten Text beschränken.